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RECHTSFORM
- KLEINGEWERBE
Natürliche Person = Einzelunternehmerin
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HISTORIE
- ELEPHANT
Die Idee, eine Internet-Plattform-Webseite für die Vermarktung und Organisation (Kurse, Events, Seminare, Workshops) anzubieten gab es schon lange. Die gewerblichen Büro-Räumlichkeiten (Karl-Grillenberger-Straße 1, 90402 Nürnberg) hatten wir bereits angemietet, die Schilder am Briefkasten und am Aufzug angebracht. Die Webseite (elephant-room.de) hatten war bereits online. Das "Business" sollte ursprünglich im Frühjahr 2020 starten. Doch dann kam Corona... und der Lockdown, noch bevor wir "durchstarten" konnten, waren Kurse, Events, Seminare, Weiterbildungen nicht mehr "EN VOGUE"...
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Elephant Room & Elephant Family & Big Elephant
Internet-Plattform-Webseite : Insbesondere für Berufsgruppen, Praxen, Einrichtungen und Leistungen aus dem Bereich der Medizin, Psychologie- und Pädagogik. Gegenstand des Unternehmens: die Betätigung auf den Gebieten - der Erbringung von IT-, Software-, Datenbank-, Applikationen- und sonstigen Dienstleistungen für die Veranstaltungs-/ und Weiterbildungssuche, und Vermarktung und der Entwicklung und des Betriebs von Online-Portalen, Online-Plattformen und Softwaresystemen. Vermarktung und Vermittlung von Praxis-/ Veranstaltungsraum-Untervermietungen und Veranstaltungen (Seminar, Workshop, Weiterbildung, Vortrag, Kurs), einschließlich der Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
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FRAGEN UND ANTWORTEN
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Kursorganisation, Kurswechsel, Rücktritt usw.
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NUTZUNGSRECHTE
Alle Rechte vorbehalten. Die Urheberrechte dieser Webpräsenz liegen vollständig bei Angela Häfner & Mira Goldstein.
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HAFTUNGSHINWEIS
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Wir übernehmen weder Haftung noch Garantie für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der von uns bereitgestellten Informationen.
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ANALYSE, TOOLS UND WERBUNG
Wir benutzen derzeit (Stand Juni 2021) keine Analyse Tools, d.h.
- kein Matomo (ehemals Piwik)
- kein Google Analytics
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COPYRIGHT
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URHEBERRECHT
Rechtliche Hinweise-Urheberrecht
Alle Beiträge und Abbildungen, Sämtliche Texte und Bilder, Warenzeichen und Logos auf dieser Website unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Angela Häfner & Mira Goldstein nicht verwertet werden.
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IMPRESSUM
RECHT & GESETZ
1) ERREICHBARKEIT - PLAZIERUNG - BENENNUNG
Die strukturelle und örtliche Ausgestaltung des Impressums wird durch die Darstellungserfordernisse des §5 Abs. 1 TMG vorgebeben. Demnach ist das Impressum:
• leicht erkennbar
• unmittelbar erreichbar und
• ständig verfügbar
Es genügt, wenn die Erreichbarkeit im Sinne §5 Abs. 1 TMG über zwei Links gewährleistet ist.
Zitat des BGH: "Eine unmittelbare Erreichbarkeit scheitert nicht daran, dass der Nutzer nicht schon in einem Schritt, sondern erst in zwei Schritten zu den benötigten Informationen gelangt."
2) PFLICHTANGABEN
Im Impressum sind nach §5 Abs. 1 TMG folgende Angaben bereitzustellen:
a) Name und Anschrift der Niederlassung
b) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Mailadresse. Der Diensteanbieter ist also verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post (das meint die E-Mail-Anschrift) einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen (vgl. EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 25, 40). Es ist also neben der E-Mail-Anschrift eine weitere Kommunikationsmöglichkeit anzugeben. Das Wort „unmittelbar“ erfordert, dass kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet ist (EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 29, 31).
c) Soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.
3) UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONS-NUMMER ( USt-IdNr.)
In Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden ist, die Angabe dieser Nummer.
Zuteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt nur auf Antrag
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird nur auf entsprechenden Antrag des Unternehmers kostenlos vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.
Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt.
Mit anderen Worten: Wer als Unternehmer keinen solchen Antrag gestellt hat, der besitzt auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Nach unserer Erfahrung ist das in der Praxis neben den ähnliche klingenden Bezeichnungen der „Steuernummer“ mit der Hauptgrund für die immer wieder auftretenden Irritationen bei der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Darüber hinaus besteht auch keine Pflicht, einen solchen Antrag zu stellen, wenn kein grenzüberschreitender Handel betrieben wird. Wer als Händler seine Waren nur in Deutschland einkauft und wieder verkauft, hat meist schon gar keinen Anlass, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) überhaupt zu beantragen.
4) WAS SIE IM IMPRESSUM NICHT ANGEBEN MÜSSEN
a) Sie müssen in Ihrem Impressum weder Ihre Steuernummer noch Ihre Steueridentifikationsnummer angeben! Die klassische Steuernummer wir künftig von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Steuernummern parallel. Die Steueridentifikationsnummer wurde 2008 eingeführt. Beide Nummern NICHT im Impressum angeben!
b) Eine USt-IdNr. haben Sie nur dann im Impressum anzugeben, wenn Ihnen eine solche auf Ihren Antrag hin vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt worden ist. Mit anderen Worten: Nicht jeder Unternehmer verfügt über eine USt-IdNr. Verfügt er nicht über eine solche, muss er diese auch nicht angeben, da er das ja auch gar nicht kann.
Verwechseln Sie die USt-IdNr. nicht mit der Steuernummer oder der Steueridentifikationsnummer. Hier handelt es sich um vollkommen unterschiedliche Daten. In Deutschland hat eine USt-IdNr. immer das Format der einleitenden Buchstabenfolge „DE“ gefolgt von neun Ziffern, also z.B: DE123456789. Steuernummer und Steueridentifikationsnummer haben in aller Regel mehr Ziffern. Durch die Angabe der Steuernummer und/ oder Steueridentifikationsnummer im Impressum kann die Pflicht zur Angabe einer erteilten USt-IdNr. nicht erfüllt werden.
c) Informationen zum Datenschutz gehören nicht ins Impressum sondern in die Datenschutzerklärung, die auf einer gesonderten Seite vorgehalten werden sollte.
d) Telefonnummer? Nach Ansicht des höchsten europäischen Gerichts muss eine Telefonnummer dann nicht angegeben werden, wenn ein anderer vergleichbarer und ebenso effizienter Kontaktweg bereitsteht. Auf unserer Webseite (www.elephant-room.de) ist dies das Kontaktformular.
5) MUSS DIE AUFSICHTSBEHÖRDE IM IMPRESSUM GENANNT WERDEN?
a) Das Telemediengesetz verlangt die Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern eine zulassungsbedürftige Dienstleistung angeboten wird.
b) Die Pflicht gilt aber nur für Angebote und Werbung im Online-Bereich. Sofern Dienstleister ihre Leistungen nur offline bewerben, müssen sie die Aufsichtsbehörde im Impressum der Internetseite nicht nennen.
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FREIBERUFLER
DEFINITION
Folgende Berufe gehören nach §18 EStG zu den selbständigen, freien Berufen:
- Psychologe
- Psychologischer Psychotherapeut
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Altenpfleger
- Diätassisten
- Ergotherapeut
- Hebamme
- Logopäde
- Masseur
- Podologe
- Ärztin
- Zahnärztin
- Heilpraktikerin
- Erzieherin
- Lehrerin
- Künstler, Musiker, Sänger, Tänzer, Maler usw.
- Schriftstellerin
- Informatikerin
- Unternehmensberaterin
- Stadtplaner
- Architekten
- Historikerin
- Rechtsanwalt, Ingenieur, Notar, Patentanwalt usw.
WIKIPEDIA-LINK
STEUER
Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG. Sie unterliegen mit ihren Umsätzen jedoch regelmäßig der Umsatzsteuer (allerdings sind bestimmte Leistungen der Humanmedizin, für Bildung und Kultur usw. umsatzsteuerfrei). Freiberufler können ihren Gewinn unabhängig von der Höhe mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln und müssen keine handelsrechtlichen Bilanzen erstellen.
GERINGFÜGIGKEITSGRENZE
Gewerbliche Infizierung findet dann nicht statt, wenn die gewerblichen Anteile höchstens 1,25 Prozent vom Gesamtumsatz der Praxis betragen. Wer unter der vom Bundesfinanzhof aufgestellten Geringfügigkeitsgrenze bleibt, ist also freiberuflich tätig (Az.: XI R 12/98). Auch wenn Ärzte zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einen engen sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang nachweisen können, fällt die Abfärberegelung flach. Der besteht etwa bei der Abgabe von Einwegspritzen oder bei Operationen, bei denen künstliche Linsen oder Gelenke eingesetzt werden.
MITARBEITER
Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Der Freiberufler darf also durchaus Angestellte haben, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen.
MUSTER-IMPRESSUM-FREIBERUFLER
- Naturheilpraxis Blattgrün
Marina Musterfrau
Heilpraktikerin
Mustermannstr. 1
80339 München
Telefon: +49 (0)9131 / 12 34 56
E-Mail: marina@musterfrau.de - Gesetzliche Berufsbezeichnung
Heilpraktikerin, Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland - Zuständige Aufsichtsbehörde
Gesundheitsamt Erlangen, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen - Berufsrechtliche Regelungen
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktiker Gesetz) und Durchführungsverordnung:
Nachzulesen im Internet unter: www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html und http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/index.html - Berufshaftpflichtversicherung
Aachen Münchener Versicherungsgesellschaft
50411 Köln
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland - Berufsordnung
Nachzulesen im Internet unter heilpraktiker.org - Mitgliedschaften
BDHN e.V. – Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. - Steuer
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit
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KLEINGEWERBE
DEFINITION : Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten müssen, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert”. Ein Kleingewerbe kann sowohl als Einzelunternehmen geführt werden oder aber auch als GbR. Kleingewerbetreibende betreffen ausschließlich die BGB-Gesetze.
GEEIGNET : Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe ist die geeignete Rechtsform für Menschen, die sich gern nebenberuflich selbständig machen möchten = Nebengewerbe. Aufgrund der weiter geführten Hauptbeschäftigung wird das Risiko auf finanzielle Schäden/Risiko klein gehalten. Darüber hinaus können Kleingewerbler*Innen/Gründer*Innen ihre Idee erst einmal „ausprobieren” und sehen, wie diese sich entwickelt. Durch das Nebengewerbe kann sich die eigene Geschäftsidee nebenberuflich etablieren und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Umsätze stimmen, in eine hauptberufliche Selbständigkeit hochgestuft werden. Auch kommt ein Kleingewerbebetrieb Menschen entgegen, die in Teilzeit arbeiten möchten weil deren Lebenssituation ein Hauptgewerbe nicht zulässt, beispielsweise für Rentner, Sutdenten, junge Eltern.
ANMELDUNG : Kleingewerbe
Eine Gewerbeanmeldung hat ab dem Zeitpunkt der selbständigen Tätigkeit auf eigne Rechnung zu erfolgen. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht vorgesehen.
a) Gewerbeamt/Ordnungsamt
Der Kleingewerbebetrieb muss beim örtlich zuständigen Gewerbeamt/Ordnungsamt angemeldet werden.
b) Finanzamt
Im Anschluss an die Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt.
c) IHK oder HWK
Die Mitgliedschaft in der zuständigen HWK (Handwerkskammer oder IHK (Industrie- und Handelskammer) ist für Sie Pflicht. Lediglich wenn es sich beim Unternehmer um einen Kaufmann handelt, muss das Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer freiwillig ins Handelsregister eintragen zu lassen, jedoch wird davon in den meisten Fällen abgeraten.
d) Berufsgenossenschaft
Für Unternehmer gilt die Pflicht, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
GEWERBEERLAUBNIS
Kleinunternehmer müssen prüfen, ob sie eine Gewerbeerlaubnis benötigen. Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass die meisten Gewerbe ohne gesonderte Erlaubnis oder Genehmigungen betrieben werden dürfen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, für die eine Gewerbeerlaubnis benötigt wird.
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KLEINUNTERNEHMER*IN
DEFINITION : Kleinunternehmer*in
Kleinunternehmer darf sein, wer im laufenden Kalenderjahr weniger als 22.000 € an umsatzsteuerpflichtigem Gesamtumsatz macht und für das Folgejahr von weniger als 50.000 € ausgeht. Allerdings wird man nicht automatisch Kleinunternehmer, sondern muss beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung nach § 19, 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wählen. Dies geschieht bei jeder Gründung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Der Status "Kleinunternehmer" ist nicht vom Verdienst oder Gewinn, sondern vom Umsatz abhängig. Ein Kleinunternehmer darf bis zu 22.000 € Umsatz im Jahr erzielen. Was er dabei verdient, hängt davon ab, welche Kosten entstehen. Ist man automatisch Kleinunternehmer? Nein, man ist nicht automatisch Kleinunternehmer, weil der Jahresumsatz unter 22.000 € liegt. Man muss vielmehr diese Kleinunternehmerregelung aktiv beim Finanzamt beantragen. Dies ist direkt bei der Gründung möglich. Ansonsten dürfen Selbstständige und Unternehmer 5 Jahre nach der Gründung den Kleinunternehmer-Status beim Finanzamt wählen. Wurde bei der Gründung auf die Wahl der Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann diese erstmals nach 5 Jahren beim Finanzamt angemeldet werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben.
Für Kleinunternehmer bestehen folgende Umsatzgrenzen:
Umsatzgrenze von 22.000: Ein Kleinunternehmer darf die Schwelle von 22.000 € pro Jahr bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nicht überschreiten.
Überschreitet der Vorjahresumsatz die Umsatzgrenze von 22.000 €, darf er im Folgejahr nicht mehr Kleinunternehmer sein.
Prognoseschwelle: Bleibt der Umsatz im laufenden Jahr unter der Umsatzgrenze von 22.000 € und rechnet der Kleinunternehmer im folgenden Kalenderjahr mit einem umsatzsteuerpflichtigen Umsatz von mehr als 50.000 €, muss er im Folgejahr zum Regelunternehmer-Status wechseln.
BUCHHALTUNG & BUCHFÜHRUNG
Ist der Kleinunternehmer-Status nach § 19, 1 des UStG gewählt, gilt:
- Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer.
- Kein Vorsteuerabzug: Die Vorsteuer auf erhaltene Rechnungen erstattet das Finanzamt nicht zurück.
- Keine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig
Auf der Rechnung muss ein Passus stehen, der auf den Status Kleinunternehmer hinweist. Beispiel-Formulierung:
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG enthält diese Rechnung keine Umsatzsteuer.
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♦♦♦ ZWEI VERSCHIEDENE PAAR SCHUHE
1. Begriff : Kleinunternehmer
Rechtsform: NEIN III Kleinunternehmer ist keine Rechtsform, sondern eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht. Unternehmen aller Rechtsformen können Kleinunternehmer werden. Der Kleinunternehmer ist Anwender der Kleinunternehmerregelung.
Handelsregister: JA-GGF III Kleinunternehmer können sehr wohl im Handelsregister eingetragen sein und unterliegen dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie können sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler oder Land- und Forstwirte sein.
2. Begriff : Kleingewerbe
Rechtsform JA III Das Kleingewerbe ist eine Rechtsform. Kleinunternehmer und Kleingewerbe sind nicht das gleiche. Das Kleingewerbe ist eine Rechtsform. Zwar wählen Kleingewerbetreibende häufig die Kleinunternehmerregelung. Aber auch ein Freiberufler oder eine GmbH kann Kleinunternehmer sein.
Handelsregister NEIN III Kleingewerbetreibende sind nicht im Handelsregister eingetragen. Aufgrund ihres geringen Geschäftsumfangs sind diese keine Kaufleute und weder bilanzierungspflichtig noch müssen sie eine Bilanz erstellen. Kurz: Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den HGB-Vorschriften.
3. ALLES KLAR?!
Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Umgekehrt sind jedoch keinesfalls alle Kleingewerbetreibenden auch Kleinunternehmer.
LINKS
LINK : BUNDESMINISTERIUM
LINK : FÜR GRÜNDER
LINK : GRÜNDERPLATTFORM - RECHTSFORMEN
LINK : GEWERBEERLAUBNIS
LINK : GEWERBEANMELDUNG HEILPRAKTIKER
LINK : GEWERBEORDNUNG
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MUSTER IMPRESSUM KLEINGEWERBE EINZELUNTER*IN
- Monika Freifrau
Soweit vorhanden: Name des Gewerbes, bzw. geschäftliche Bezeichnung:
Yogastudio Weitblick
Helmstraße 21
90419 Nürnberg
Deutschland
Telefon: 0123 - 1234567
Email: Yogastudio@weitblick24.de
USt-ID-Nr.: DE 2443984 (soweit vorhanden)
Eine USt-IdNr. haben Sie nur dann im Impressum anzugeben, wenn Ihnen eine solche auf Ihren Antrag hin vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt worden ist. Mit anderen Worten: Nicht jeder Unternehmer verfügt über eine USt-IdNr. Verfügt er nicht über eine solche, muss er diese auch nicht angeben, da er das ja auch gar nicht kann.